Brandschutztüren & Rauchschutztüren

Wartung, Instandhaltung und Reparatur im laufenden Betrieb

Was wir im Bereich Brandschutztüren für Sie tun

Wir betreuen Brandschutz- und Rauchschutztüren in Verwaltungsgebäuden, Finanzämtern, Schulen und kommunalen Liegenschaften – häufig im Rahmenvertrag und inklusive Notfalleinsätzen. Von Nettersheim im Kreis Euskirchen aus sind wir in der Eifel, im Rheinland und in ganz Nordrhein-Westfalen im Einsatz und realisieren Projekte bundesweit.

Wartung & wiederkehrende Prüfung

Regelmäßige Wartung und Prüfung Ihrer Türen, damit sie im Ernstfall funktionieren und die Betreiberpflichten erfüllt sind.

  • Funktionsprüfung von Türschließern, Bändern und Verriegelungen
  • Kontrolle von Dichtungen, Beschlägen und Rahmen
  • Prüfung und Einstellung von Feststellanlagen und Türhaltern
  • Dokumentierte Wartung mit prüffähigen Protokollen

Reparaturen & Notfalleinsätze

Türen werden im Alltag stark beansprucht. Wichtig ist eine schnelle, fachgerechte Instandsetzung.

  • Instandsetzung defekter Türschließer und Beschläge
  • Nachjustieren von Türen, die schleifen oder nicht richtig schließen
  • Austausch beschädigter Beschlagsteile und Dichtungen
  • Notfallreparaturen bei Störungen im laufenden Betrieb

Rahmenverträge & Objektbetreuung

Für viele Objekte betreuen wir die Brandschutztüren im Rahmenvertrag – das schafft Klarheit und Planungssicherheit.

  • Fest vereinbarte Prüfintervalle und feste Ansprechpartner
  • Planbare Kosten und strukturierte Prüfberichte
  • Abstimmung mit Hausmeistern und Facility Management
  • Begleitung bei Prüfungen durch Sachverständige

Bestandssanierung & Anpassung

In Bestandsgebäuden entsprechen Türen oft nicht mehr dem aktuellen Brandschutzkonzept oder wurden baulich verändert.

  • Bewertung vorhandener Brandschutztüren im Bestand
  • Anpassung und Nachrüstung, soweit fachlich möglich
  • Koordination bei Austauschmaßnahmen mit Planern und Behörden
  • Begleitung des Austauschs durch geeignete Bauelemente

Betreiberpflichten im Blick

Was das in der Praxis bedeutet

Eine Brandschutztür ist ein Bauteil mit Sicherheitsfunktion. Sie muss im Ernstfall schließen — vollständig, selbsttätig und dicht. Wer ein Gebäude betreibt, hat dafür zu sorgen, dass das so bleibt. Das ergibt sich aus der Landesbauordnung und aus den Auflagen der Baugenehmigung; bei Feststellanlagen zusätzlich aus deren bauaufsichtlicher Zulassung.

  • Feststellanlagen jährlich prüfen: nach DIN 14677-1 mindestens einmal im Jahr durch eine befähigte Person, mit Dokumentation
  • Türen regelmäßig kontrollieren: maßgeblich sind Herstellerangaben, Zulassung und Beanspruchung — in stark genutzten Gebäuden jährlich, in Fluchtwegen mit hoher Frequenz auch häufiger
  • Dokumentieren: ohne Protokoll ist die Prüfung im Streitfall nicht geschehen — gegenüber der Bauaufsicht wie gegenüber dem Versicherer
  • Mängel abstellen: eine Brandschutztür, die nicht schließt, ist keine Brandschutztür

Die Mängel, die wir am häufigsten finden

Aus der laufenden Objektbetreuung — in dieser Reihenfolge begegnen sie uns am häufigsten. Die ersten fünf lassen sich fast immer im laufenden Betrieb beheben, ohne Sperrung des Flurs und ohne Austausch der Tür.

Der Türkeil

Der häufigste Mangel und der folgenreichste. Eine festgekeilte Brandschutztür schützt niemanden.

  • Wo Türen offen stehen müssen, gehört eine zugelassene Feststellanlage hin
  • Keil, Haken, Kette oder untergeschobener Papierkorb sind unzulässig
  • Wir rüsten Feststellanlagen nach, wo der Betrieb es verlangt

Die Tür rastet nicht ein

Sie fällt zu, aber die Falle greift nicht. Im Brandfall drückt der Überdruck eine solche Tür wieder auf.

  • Zu schwach eingestellter Türschließer
  • Verzogenes Türblatt oder verschobenes Schließblech
  • Lässt sich meist im laufenden Betrieb einstellen

Schließfolgeregler defekt

Bei zweiflügeligen Türen müssen die Flügel in der richtigen Reihenfolge schließen.

  • Ausgehängter oder gebrochener Regler
  • Gangflügel legt sich vor den Standflügel
  • Die Tür bleibt dauerhaft offen stehen

Rauchschalter verschmutzt

Nach Malerarbeiten, Trockenbau oder jahrelangem Staub lösen sie nicht mehr aus.

  • Die Feststellanlage hält die Tür auch im Rauch offen
  • Überstrichene Melder sind praktisch blind
  • Prüfung und Reinigung gehören in jede Wartung

Schleifende Türblätter

Setzungen im Gebäude, ausgeschlagene Bänder oder ein nachgebender Rahmen.

  • Die Tür geht schwer, der Nutzer keilt sie auf
  • Bänder nachstellen oder Bandrollen tauschen
  • Rahmenverschraubung prüfen und nachziehen

Beschädigte Dichtungen

Intumeszierende Dichtungen schäumen im Brandfall auf und schließen den Spalt.

  • Abgerissen, überstrichen oder zugespachtelt = wirkungslos
  • Nachträgliche Einbauten können die Zulassung aufheben
  • Fehlendes Typenschild ist für die Bauaufsicht ein Mangel

Unser Ablauf

Kontakt & Anfrage

Sie melden sich bei uns. Wir vereinbaren einen Termin für die Vor-Ort-Besichtigung.

Besichtigung & Analyse

Unser Fachteam inspiziert die Türen vor Ort, dokumentiert den Zustand und erstellt eine Diagnose.

Angebot & Planung

Sie erhalten ein detailliertes Angebot mit Leistungsumfang und Zeitplan. Bei Rahmenverträgen stimmen wir die Intervalle ab.

Durchführung

Wartung, Reparatur oder Austausch durch zertifizierte Fachleute – mit minimalen Störungen im laufenden Betrieb.

Dokumentation & Übergabe

Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit allen durchgeführten Arbeiten – erforderlich für Behörden und Versicherungen.

Nachbetreuung

Wir erstellen einen Wartungsplan für künftige Einsätze und sind bei Notfällen rund um die Uhr erreichbar.

Einblicke aus unserer Arbeit

Warum Metallbau Görres

Zertifiziert für genau diese Arbeit

Die ZDH-ZERT GmbH bescheinigt uns ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015.

  • Ausdrücklich für Montage, Wartung und Reparatur einschließlich Feststellanlagen und Brandschutztüren
  • Register-Nr. Q1 0126031, gültig bis 14.07.2029
  • Jährliche Überwachungsaudits

Geprüfte Sachkunde

Befähigte Person nach TÜV SÜD für die Prüfung kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore.

  • Zertifikat Z-001042144
  • Herstellerübergreifende Schulungen
  • Erfahrung mit Stahl- und Holztüranlagen

Für öffentliche Auftraggeber präqualifiziert

Präqualifikation nach § 6a VOB/A über die Zertifizierung Bau GmbH.

  • Registriernummer 010.160870
  • Eingespielt in Rahmenverträgen mit Behörden
  • Auftraggeber bis hin zu Bundesbehörden und Bundeswehr

Prüfung und Reparatur aus einer Hand

Wir stellen fest und setzen instand — kein zweiter Termin mit einer anderen Firma.

  • Seit 1991 am Markt, über 1.000 abgeschlossene Aufträge
  • Vier Standorte, Sitz in Nettersheim in der Eifel
  • Eifel, Rheinland, Großraum Köln-Bonn und ganz NRW

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen T30 und T90 Brandschutztüren?

T30 und T90 bezeichnen die Feuerwiderstandsdauer nach DIN 4102:

  • T30: Feuerwiderstand für 30 Minuten – Einsatz in kleineren Objekten, Büros und Wohngebäuden.
  • T90: Feuerwiderstand für 90 Minuten – erforderlich in größeren Objekten, Behörden, Schulen und Krankenhäusern.

Die richtige Klassifizierung gibt die Bauaufsicht vor.

Wie oft müssen Brandschutztüren gewartet werden?

Nach DIN 4102 und DIN EN 1634 ist eine jährliche Wartung erforderlich:

  • Jährlich: Funktionsprüfung, Kontrolle der Dichtungen, Schmierung der Beschläge.
  • Alle 3–5 Jahre: Austausch von Verschleißteilen wie Dichtungen und Türschließern.

Bei intensiver Nutzung, etwa in Schulen und Behörden, können kürzere Intervalle nötig sein.

Wer darf Brandschutztüren warten und prüfen?

Nur zertifizierte Fachbetriebe dürfen Brandschutztüren warten. GÖRRES ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und verfügt über herstellerzertifiziertes, geschultes Personal.

Nach der Wartung erhalten Sie ein Prüfprotokoll, das die Einhaltung der Normen dokumentiert – erforderlich für Behörden und Versicherungen.

Wie lange dauert eine Wartung?
  • Wartung: 2–4 Stunden pro Tür, je nach Zustand und Komplexität.
  • Reparatur: 3–8 Stunden, etwa beim Austausch eines Türschließers.
  • Austausch: 1–2 Tage pro Tür inklusive Rahmenanpassung.

Auf Wunsch führen wir Wartungen außerhalb der Bürozeiten durch.

Können Brandschutztüren im laufenden Betrieb gewartet werden?

Ja. Wir koordinieren die Wartung so, dass der Publikumsverkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird:

  • Wartung außerhalb der Stoßzeiten
  • Abschnittweise Bearbeitung, z. B. eine Tür pro Tag
  • Notfalleinsätze rund um die Uhr

Bei größeren Objekten erstellen wir einen Wartungsplan, der auf Ihren Betriebsablauf abgestimmt ist.

Was passiert, wenn ich die Wartung nicht nachweisen kann?

Zwei Dinge. Die Bauaufsicht kann die Nutzung einschränken, wenn der betriebssichere Zustand nicht belegt ist. Und im Schadensfall fragt der Versicherer nach dem Nachweis der letzten Prüfung — fehlt er, wird die Regulierung schwierig. Beides lässt sich mit einem ordentlich geführten Protokoll vermeiden.

Darf eine Brandschutztür offen stehen?

Nur mit einer zugelassenen Feststellanlage, die bei Rauch auslöst. Jede andere Lösung — Keil, Haken, Kette, untergelegter Papierkorb — hebt die Schutzwirkung auf und ist unzulässig. Wenn eine Tür im Alltag offen stehen muss, rüsten wir eine Feststellanlage nach.

Können Sie auch Türen anderer Hersteller warten?

Ja. Wir arbeiten herstellerübergreifend an Stahl- und Holztüranlagen und beschaffen Ersatzteile auch für ältere Fabrikate. Wo ein Originalteil nicht mehr lieferbar ist, sagen wir Ihnen, welche Lösung die Zulassung erhält und welche nicht.

In welchem Gebiet arbeiten Sie?

Unser Sitz ist in Nettersheim-Zingsheim in der Eifel. Wir betreuen Objekte in der Eifel, im Rheinland, im Großraum Köln-Bonn und in ganz Nordrhein-Westfalen; im Rahmenvertrag und bei öffentlichen Auftraggebern auch darüber hinaus.

Wartung anfragen

Sagen Sie uns, wie viele Türen betroffen sind und wo das Objekt liegt. Sie bekommen ein festes Angebot und einen Terminvorschlag.

Telefon: +49 (0) 2486 80 29 200
E-Mail: post@goerres.info
Metallbau Görres GmbH, Gewerbegebiet Zingsheim Süd 39, 53947 Nettersheim-Zingsheim

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