RWA-Abnahme und Inbetriebnahme
Montage, Funktionsprüfung, Einweisung und Prüfbuch — nach DIN 18232
Was zur Abnahme einer RWA gehört
Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage ist erst dann fertig, wenn sie nachweislich funktioniert. Zwischen der montierten Klappe und der abgenommenen Anlage liegen die Funktionsprüfung, die Dokumentation und die Einweisung des Betreibers — und oft die Prüfung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen. Diesen Teil übernehmen wir vollständig.
Funktionsprüfung im Auslösefall
Jede Auslösestelle einzeln, nicht nur die zentrale.
- Öffnet die Anlage, und in welcher Zeit?
- Verhalten bei Netzausfall
- Rückmeldungen und Störmeldungen
Öffnungsweite und Abzugsfläche
Gemessen gegen die Vorgabe aus dem Brandschutzkonzept.
- Eine Klappe, die nur halb öffnet, erfüllt die Auslegung nicht
- Dokumentation der tatsächlichen Werte
Zuluft
Ohne nachströmende Luft kein Abzug.
- Prüfung der Zuluftöffnungen und ihrer Ansteuerung
- Freie Wege im Gebäude
Steuerung und Energieversorgung
RWA-Zentrale, Akkukapazität, Verhalten bei Netzausfall.
- Messung der Akkus unter Last
- Ansteuerung aus der Brandmeldeanlage
- Windwächter und Lüftungsfunktion
Die Unterlagen, die Sie danach haben
Der eigentliche Wert der Abnahme liegt in dem, was Sie danach in der Hand halten. Fehlen diese Unterlagen, wird jede spätere Prüfung zum Problem.
Ihre Nachweise nach der Abnahme
- Inbetriebnahmeprotokoll mit allen geprüften Punkten und Messwerten
- Prüfbuch, angelegt und mit dem ersten Eintrag versehen
- Bedienungs- und Wartungsanleitung der eingebauten Komponenten
- Übersicht der Auslösestellen mit Standort und Zuordnung
- Herstellernachweise der verbauten Bauteile
- Einweisungsnachweis der eingewiesenen Personen, unterschrieben
Woran eine Abnahme am häufigsten scheitert
Fast nie an der Klappe selbst. Es sind immer dieselben Punkte, und alle lassen sich vorher abstellen. Wir gehen sie vor dem Prüftermin durch — das ist der Unterschied zwischen einer Abnahme und einer Nachabnahme.
Die Zuluft fehlt
Die Abzugsfläche im Dach ist korrekt, aber unten strömt nichts nach.
- Die vorgesehene Tür bleibt abgeschlossen
- Das Zuluftgitter wurde zugebaut
Öffnungsweite zu gering
Die Klappe öffnet, aber nicht so weit wie geplant.
- Antrieb passt nicht zur Geometrie
- Ein Anschlag steht im Weg
Einzelne Auslösestellen tot
Die zentrale Auslösung wird geprüft, der Taster im dritten Obergeschoss nicht.
- Beim Sachverständigen fällt es auf
- Wir prüfen jede Taststelle einzeln
Akkukapazität reicht nicht
Geliefert, eingebaut, aber nie unter Last gemessen.
- Bei Netzausfall öffnet die Anlage nicht mehr vollständig
- Messung statt Sichtprüfung
Unterlagen fehlen
Formal nicht abnahmefähig, auch wenn die Technik einwandfrei arbeitet.
- Herstellernachweise, Bedienstellenplan, Einweisungsnachweis
Ansteuerung nicht geprüft
Zwei Gewerke, zwei Firmen — und keiner hat das Zusammenspiel im Ganzen getestet.
- Brandmeldeanlage und RWA gehören zusammen geprüft
Begleitung der Sachverständigenprüfung
Warum wir beim Prüftermin dabei sind
In vielen Bundesländern müssen sicherheitstechnische Anlagen vor der Inbetriebnahme und danach wiederkehrend durch staatlich anerkannte Sachverständige geprüft werden. Ob und in welchem Takt das für Ihr Objekt gilt, hängt von Land, Gebäudeart und Baugenehmigung ab — wir sehen uns Ihre Unterlagen an.
Wir sind bei diesem Termin dabei. Das hat einen praktischen Grund: Stellt der Sachverständige einen Mangel fest, beheben wir ihn meist direkt vor Ort, statt dass Sie einen zweiten Prüftermin bezahlen. Festgestellte Mängel dokumentieren wir mit der ausgeführten Behebung, sodass die Prüfung ohne Nachlauf abgeschlossen werden kann.
Die Einweisung des Betreibers ist der Teil, der am häufigsten abgekürzt wird — und der später am meisten Ärger spart. Wer das Gebäude betreibt, muss die Anlage im Alarmfall von Hand auslösen können, sie nach einer Auslösung zurücksetzen und Störmeldungen an der Zentrale lesen können. Dazu kommt die Sichtkontrolle im Alltag: freie Zuluftöffnungen, unbeschädigte Taster, nichts, was die Klappe blockiert. Wir weisen Ihre Hausmeister vor Ort ein und lassen den Nachweis unterschreiben.
Montage und Nachrüstung
Neubau
Montage nach der Auslegung des Planers — oder nach unserer eigenen nach DIN 18232.
- Elektrische und pneumatische Anlagen
- Abstimmung mit Dachdecker, Elektriker und BMA-Errichter
- Inbetriebnahme und Einweisung inklusive
Nachrüstung im Bestand
Der häufigere Fall: ein Treppenraum ohne Rauchabzug oder eine Auflage aus der Brandschau.
- Prüfung, was baulich möglich ist
- Abstimmung mit der Bauaufsicht
- Montage im laufenden Betrieb
Austausch veralteter Anlagen
Wenn Ersatzteile für eine alte Steuerung nicht mehr lieferbar sind.
- Wir sagen deutlich, wann die Grenze der Instandhaltung erreicht ist
- Gegenrechnung: Austausch gegen nächste Reparatur
Häufige Fragen
Wer darf eine RWA in Betrieb nehmen?
Ein Fachbetrieb mit Kenntnis der Anlage und der einschlägigen Normen. Die Inbetriebnahme ist mehr als das Einschalten: Sie umfasst die Funktionsprüfung, die Dokumentation und die Einweisung des Betreibers.
Wir haben eine Anlage übernommen, ohne Unterlagen. Können Sie das nachholen?
Ja. Wir nehmen die Anlage auf, prüfen sie vollständig, dokumentieren den vorgefundenen Zustand und legen das Prüfbuch neu an. Was sich nicht rekonstruieren lässt — etwa fehlende Herstellernachweise — benennen wir, damit Sie bei der nächsten Prüfung nicht überrascht werden.
Wie lange dauert eine Abnahme?
Eine Treppenraum-RWA mit wenigen Auslösestellen ist an einem Vormittag geprüft. Bei Hallenanlagen mit vielen Lichtkuppeln und Hubarbeitsbühne planen Sie einen Tag ein.
Arbeiten Sie auch außerhalb von NRW?
Unser Schwerpunkt ist die Eifel, das Rheinland und Nordrhein-Westfalen. Bei Rahmenverträgen und für öffentliche Auftraggeber arbeiten wir auch überregional — fragen Sie uns an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob die Anfahrt für beide Seiten sinnvoll ist.
Übernehmen Sie danach auch die Wartung?
Ja. Die jährliche Wartung schließt nahtlos an die Inbetriebnahme an — mit demselben Prüfbuch und denselben Ansprechpartnern.
Abnahme anfragen
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015, präqualifiziert nach § 6a VOB/A – eingespielt in Rahmenverträgen mit öffentlichen Auftraggebern.
Telefon: +49 (0) 2486 80 29 200
E-Mail: post@goerres.info
Metallbau Görres GmbH, Gewerbegebiet Zingsheim Süd 39, 53947 Nettersheim-Zingsheim
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